Genf hat den CO2-Zuschlag falsch berechnet: bis zu 500 % zu viel angefochten

Von A. Sfez · 1. September 2026

Das Verwaltungsgericht erster Instanz hat am 15. Juni 2026 geurteilt, dass das kantonale Fahrzeugamt von Genf den CO2-Zuschlag der seit 1. Januar 2025 geltenden Motorfahrzeugsteuer falsch berechnete. Zwei Rekurse zu Benzin- oder Hybridfahrzeugen wurden gutgeheissen, ein Rekurs zu einem Elektrofahrzeug wurde abgewiesen. Der Genfer Staatsrat ficht die beiden für die Autofahrer günstigen Urteile bei der Verwaltungskammer des Kantonsgerichts an: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Der seit 2025 geltende Mechanismus

Seit 2025 setzt sich die Genfer Steuer auf Benzin- und Hybridfahrzeugen aus einem Grundbetrag von CHF 120 und einem Zuschlag zusammen, der sich nach dem CO2-Ausstoss in Gramm pro Kilometer richtet. Der amtliche Tarif kennt acht Stufen, von 25 Rappen pro Gramm bis 120 g/km bis zu 12 Franken pro Gramm über 300 g/km. Nach der Lesart des Gerichts funktioniert dieser Tarif wie ein Einkommenssteuertarif: Jede Stufe wird nur auf ihrem eigenen Anteil berechnet, die Beträge werden addiert. Die amtliche Seite des Kantons veröffentlicht die Sätze, ohne die Methode zu nennen, und genau dieses Schweigen steht im Zentrum des Streits. Diese Reform ersetzte ein zweistufiges Bonus-Malus-System auf einer nach Kilowatt bemessenen Steuer, das als zu grob galt, um Fahrzeuge mit sehr unterschiedlichem Ausstoss zu unterscheiden.

Der vom Gericht aufgedeckte Berechnungsfehler

Das Gericht stellte fest, dass das kantonale Amt eine andere Methode anwendete: den Satz der höchsten erreichten Stufe auf den gesamten Ausstoss des Fahrzeugs, statt nur auf den Anteil, der dieser Stufe entspricht. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Ein Fahrzeug, das die Schwelle einer höheren Stufe nur knapp überschreitet, wird für seine gesamten CO2-Gramm ab null zum höchsten Satz besteuert, statt zum gesetzlich vorgesehenen gestuften Tarif.

Die Wirkung in Franken

Für ein Fahrzeug mit 305 g/km CO2-Ausstoss, eine Grössenordnung, die manche ältere Fahrzeuge mit hohem Hubraum erreichen, ergibt die gesetzlich vorgesehene gestufte Berechnung eine Jahressteuer von CHF 1’004. Die dem kantonalen Amt vorgeworfene Methode kommt auf CHF 3’780, also CHF 2’776 mehr für dasselbe Fahrzeug: Die fehlerhafte Steuer ist etwa 3.8 mal zu hoch. Der Unterschied zwischen den beiden Methoden ist unmittelbar nach dem Überschreiten einer Schwelle am grössten, weil der höchste Satz dann die meisten Gramm trifft, die gar nicht zu dieser Stufe gehören. Von Erhöhungen bis zu 500 % auf Genfer Rechnungen wurde seit der Reform berichtet, ohne dass der auf diese Berechnungsmethode entfallende Anteil dabei isoliert worden wäre: Die Reform selbst verteuerte Fahrzeuge mit hohem Ausstoss unabhängig vom Rechtsstreit.

Das Verfahren ist noch offen

Die beiden für die Autofahrer günstigen Urteile sind nicht rechtskräftig: Der Rekurs des Staatsrats vor dem Kantonsgericht kann sie bestätigen oder aufheben. Der Kanton weist auf seiner eigenen Informationsseite auf diese Entscheide hin, stellt die Rechnungen aber weiterhin nach der beanstandeten Methode aus, solange der Rekurs hängig ist. Für die seit 2025 ausgestellten Rechnungen gilt damit keine automatische Neuberechnung. Die Reform selbst, die die Steuer am CO2-Ausstoss statt allein an Leistung oder Hubraum bemisst, wird dadurch nicht infrage gestellt: Nur die Berechnungsmethode des Zuschlags ist es.

Die Prüfung für betroffene Halter

Wer als Halter oder Leasingnehmer eines Benzin- oder Hybridfahrzeugs seit Januar 2025 in Genf besteuert wird, kann den auf der Rechnung angegebenen CO2-Ausstoss mit dem amtlichen Tarif vergleichen und die Berechnung gestuft statt zum einheitlichen Satz nachvollziehen. Ein Steuerentscheid lässt sich in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung anfechten, eine Frist, die auf der Rechnung selbst angegeben ist: Danach wird der Entscheid rechtskräftig, selbst wenn die Berechnungsmethode später für andere Fahrzeuge als fehlerhaft beurteilt wird. Der Unterschied fällt gering aus, wenn ein Fahrzeug weit über dem unteren Rand einer Stufe liegt, und wächst in der Nähe einer gerade überschrittenen Schwelle: Diese Position im Tarif entscheidet, ob sich eine Prüfung lohnt.

Quellen
Der Genfer CO2-Zuschlag vor Gericht gescheitert: RTS (auf Französisch).Motorfahrzeugsteuer, Gutheissung zweier Rekurse (Urteile JTAPI/570/2026, JTAPI/576/2026 und JTAPI/581/2026 vom 15.06.2026): amtliche Mitteilung der Genfer Justiz (auf Französisch).Tarif der Motorfahrzeugsteuer ab 2025: amtliche Seite des Kantons Genf (auf Französisch).Der Staatsrat wehrt sich gegen Gerichtsentscheide zur überhöhten Autosteuer: 20 minutes (auf Französisch).
Das Thema im DetailMotorfahrzeugsteuer: die Autosteuer, Kanton für Kanton

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