Kann man ein geleastes Auto verkaufen?

Von A. Sfez · Aktualisiert am 13. August 2026

Kurze Antwort: Nein, nicht direkt, das Auto gehört Ihnen nicht. Vollständige Antwort: Es gibt einen sauberen Ausstieg, mit dem Einverständnis des Leasinggebers und der Zahlung des Restbetrags aus dem Vertrag. Er kostet fast immer Geld, manchmal viel, und ist trotzdem in gewissen Situationen die beste verfügbare finanzielle Entscheidung. So funktioniert es, und so halten Sie den Schaden klein.

Zuerst eine Selbstverständlichkeit, die keine ist

Während der ganzen Leasingdauer ist das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft: Sie sind Halterin oder Halter, nicht Eigentümerin oder Eigentümer. Es ohne Erlaubnis zu verkaufen, zu verpfänden oder dauerhaft zu «verleihen» ist keine Grauzone, sondern eine Veruntreuung, die strafrechtlich verfolgt wird, zusätzlich zur Vertragsverletzung. Jeder Ausstieg führt darum über den Leasinggeber.

Die Mechanik der vorzeitigen Auflösung

Warum es fast immer wehtut

Beide Kurven laufen gegen Sie. Auf der Vertragsseite verrechnet die Tabelle die ersten Monate zum wahren Preis des Wertverlusts nach. Auf der Marktseite verliert ein Auto den Grossteil seines Werts genau in diesen ersten Jahren. Das Ergebnis: In der Vertragsmitte übersteigt die Abrechnung den Wiederverkaufswert häufig um mehrere tausend Franken. Man nennt das «unter Wasser» sein: Sie schulden mehr, als das Auto wert ist. Je jünger der Vertrag und je optimistischer der Restwert, desto grösser die Lücke.

Wann dieser Verlust trotzdem die richtige Wahl ist

Ein einmaliger, bekannter Verlust kann besser sein als ein monatlicher Aderlass. Kostet Ihr Auto Sie real CHF 900 pro Monat und der Ausstieg CHF 4’000, amortisiert sich der Schritt in wenigen Monaten, sobald Sie auf eine deutlich günstigere Lösung wechseln (bescheidenes, bar bezahltes Fahrzeug, Carsharing, öffentlicher Verkehr). Drei Situationen, in denen die vorzeitige Auflösung eine ernsthafte Rechnung verdient:

Die Prüfungen vor der Unterschrift des Ausstiegs

Der Ausgangspunkt der RechnungBeziffern Sie die realen Restkosten Ihres Vertrags
Quellen
Mechanik der vorzeitigen Auflösung: Konsumkreditgesetz (KKG, Auflösungstabelle) und allgemeine Bedingungen der grossen Schweizer Leasinggeber; massgebend ist Ihre Abrechnung.TCS, Ablauf des Leasingvertrags.

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