Von A. Sfez · Aktualisiert am 28. September 2026
Stellenverlust, Trennung, Krankheit, steigende Fixkosten: Die Monatsraten, die bisher nebenbei durchliefen, beginnen zu drücken. Was dann folgt, liegt nicht im Belieben des Leasinggebers: Das Konsumkreditgesetz (KKG) legt fest, wann er kündigen darf, begrenzt seine Verzugszinsen und schreibt vor, wie die Restschuld berechnet wird. Dieser Ratgeber zeigt diesen Ablauf, rechnet die Schlussabrechnung an einem Mustervertrag vor und beschreibt dann die Auswege. Die goldene Regel passt in einen Satz: Alles entscheidet sich, bevor der Rückstand drei Monatsraten übersteigt.
| Schritt | Auslöser | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mahnungen, Gebühren, Verzugszinsen | Erste verpasste Rate | Verzugszins höchstens zum Vertragszins (Art. 18 Abs. 3 KKG) |
| Meldung an die Informationsstelle IKO | Rückstand von drei Monatsraten | Art. 26 Abs. 2 KKG |
| Kündigung durch den Leasinggeber | Rückstand von mehr als drei Monatsraten | Art. 18 Abs. 2 KKG |
| Rückgabe und Abrechnung | Nach der Kündigung | Tabelle für die vorzeitige Auflösung (Art. 11 Abs. 2 Bst. g KKG) |
| Betreibung des Saldos | Unbezahlte Abrechnung | Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) |
Daraus folgen zwei praktische Punkte. Erstens darf ein Leasinggeber nicht nach zwei verpassten Raten kündigen, was auch immer in einem Mahnschreiben steht: Das Gesetz verlangt einen Rückstand von mehr als drei Raten. Diese Frist ist das Verhandlungsfenster, und es schliesst sich schnell. Zweitens erfolgt die Meldung an die IKO, die gesetzlich vorgesehene Informationsstelle, die vor jedem Kredit und Leasing abgefragt wird, bereits bei drei offenen Raten, also noch vor der Kündigung. Parallel melden die Leasinggeber an die ZEK, die private Datenbank der Branche, die ihre Einträge nach ihrer eigenen Fristenliste mehrere Jahre lang aufbewahrt. Jeder künftige Kredit und jedes Leasing läuft über diese Register; eine Verwaltung verlangt dagegen einen Betreibungsregisterauszug, der erst später ins Spiel kommt.
Mit der Schlüsselabgabe ist der Vertrag nicht erledigt. Die Tabelle für die vorzeitige Auflösung, Pflichtbestandteil jedes Leasingvertrags, berechnet die Raten neu, als wäre der Vertrag von Anfang an für die tatsächlich verstrichene Dauer abgeschlossen worden. Ein Auto verliert aber den grössten Teil seines Werts am Anfang: Ein kurzer Vertrag kostet pro Monat viel mehr, und die Differenz wird auf einen Schlag nachbelastet.
Musterfall: ein Auto zu CHF 45’000 im Leasing über 48 Monate zu 3.9 %, Restwert CHF 18’000 nach der Tabelle des Rechners, also eine Monatsrate von CHF 665. Die ersten 14 Raten werden bezahlt, danach nichts mehr; der Leasinggeber kündigt im Monat 18, sobald der Rückstand drei Raten übersteigt. Auf 18 Monate neu berechnet, mit dem Restwert, den dieselbe Tabelle für diese Dauer ergibt (CHF 26’100), hätte der Vertrag CHF 1’166 pro Monat gekostet.
| Geschuldet für 18 Monate nach Tabelle (18 × CHF 1’166) | CHF 20’980 |
| Abzüglich der 14 bezahlten Raten | −CHF 9’308 |
| Abrechnung zu bezahlen, Auto zurückgegeben | CHF 11’671 |
| Zum Vergleich: der Rückstand, der die Kündigung auslöste (4 Raten) | CHF 2’660 |
Aus einem Rückstand von CHF 2’660 wird eine Rechnung von CHF 11’671, 4.4-mal mehr, ohne Auto. Dazu kommen Mahn- und Inkassogebühren, Verzugszinsen, Schäden über die normale Abnutzung hinaus und, je nach allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers, die Differenz zwischen dem Wert laut Tabelle und dem Erlös beim Verkauf des Fahrzeugs. Massgebend ist die Tabelle Ihres Vertrags: Diese Rechnung bildet ihr Prinzip mit der Restwerttabelle der Website nach, nicht die Zahlen eines bestimmten Leasinggebers.
Wichtig: Eine Kündigung durch den Leasingnehmer zum selben Zeitpunkt kostete dieselbe Entschädigung, weil das Gesetz sie nach derselben Tabelle berechnet. Der Zahlungsausfall fügt die Meldungen an die Register, die Gebühren, den überstürzten Verkauf und die Betreibung hinzu. Der freiwillige Ausstieg ist nicht gratis, er erspart nur alles andere.
Eine unbezahlte Abrechnung endet fast immer in einer Betreibung. Der Zahlungsbefehl lässt zwanzig Tage zum Zahlen und zehn Tage für einen Rechtsvorschlag, der nicht begründet werden muss; sinnvoll ist er nur, wenn der Betrag wirklich bestreitbar ist, etwa bei einer Abrechnung, die nicht der Vertragstabelle folgt. Ohne Zahlung und ohne Rechtsvorschlag kann der Leasinggeber nach zwanzig Tagen die Pfändung verlangen. Die Lohnpfändung erfasst alles über dem Existenzminimum, für dieselbe Betreibungsserie höchstens ein Jahr lang. Die Betreibung bleibt danach im Register sichtbar, für künftige Vermieter und Kreditgeber, bis fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Wie das Existenzminimum berechnet wird und welchen Platz es einem Auto lässt, zeigt die Meldung zum neuen Sanierungsverfahren.
Ein Leasing, das unbezahlbar wird, war meistens schon bei der Unterschrift zu gross: Die Monatsrate ging durch, die echten Kosten nicht. Das Gesetz verpflichtet den Leasinggeber zu prüfen, dass die Raten das Existenzminimum nicht berühren (Art. 29 KKG), doch diese Prüfung erfolgt bei der Unterschrift, mit dem damaligen Budget. Das Budget-Tool wiederholt sie mit den vollständigen Schweizer Fixkosten und einer Reserve für Unvorhergesehenes.
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